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Thüringen als Vorreiter beim Gewaltschutz: Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt Betroffene beschlossen.

18. Juni 2024

Logo Freistaat ThüringenMit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes hat der Thüringer Landtag am 06. Juni 2024 wichtige Verbesserungen im Bereich des Gewaltschutzes beschlossen. Neben der Stärkung der Hilfen für weibliche Opfer sieht das Gesetz nun auch einen erweiterten Schutz für männliche Opfer häuslicher Gewalt vor.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird eine bundesweit einmalige und sehr ambitionierte Finanzierungssicherheit für Schutzunterkünfte geschaffen. Der Freistaat Thüringen finanziert künftig die nach der Istanbul-Konvention erforderlichen Schutzplätze für Frauen, d.h. einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner. Das Land übernimmt dabei die Sach- und Unterhaltungskosten der Schutzeinrichtungen und finanziert zusätzlich mindestens 4,5 Vollzeitstellen pro Einrichtung für die anspruchsvollen Aufgaben – zu 100 Prozent.

Bislang fehlte im Freistaat Thüringen eine gesetzliche Grundlage, um in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens ausreichend Schutzplätze zur Verfügung zu stellen. Das neue Gesetz stellt grundlegend sicher, dass alle Opfer häuslicher Gewalt einen subjektiven Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Darüber hinaus legt das Gesetz nun fest, dass im Bundesland mindestens eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen vorgehalten werden muss.

Diese Maßnahmen stärkten nicht nur den Schutz und die Unterstützung für weibliche Opfer, sondern böten auch männlichen Betroffenen häuslicher Gewalt die notwendige Hilfe und Sicherheit. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorhaltung von einer Männerschutzwohnung für das gesamte Bundesland Thüringen dem bestehenden Bedarf gerecht werde, so Frank Scheinert, Geschäftsführender Fachreferent der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM). Aufgrund unserer Erfahrungen in anderen Bundesländern wie Sachsen und Nordrhein-Westfalen gehen wir davon aus, dass pro Bundesland drei bis fünf Männerschutzwohnungen eingerichtet werden müssen, um den bestehenden Bedarf zu decken, ergänzt Frank Scheinert.

Auch der Bund arbeitet derzeit an einem Gewalthilfegesetz, das einen geschlechtsneutralen Rechtsanspruch für Betroffene von häuslicher Gewalt bundesweit enthalten soll. Dazu Frank Scheinert: Aus unserer Sicht ist es zu begrüßen, dass der Freistaat Thüringen hier erstmals Fakten schafft und das Gesetz in dieser Form verabschiedet hat. Damit können bereits jetzt erste wichtige Strukturen geschaffen werden, die mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik und auch das geplante Gewaltschutzgesetz des Bundes notwendig sind.

Der Gesetzentwurf und nachfolgende Beschlussempfehlungen sind in der Parlamentsdokumentation aufrufbar.

* Wie wir gendern.


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