Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur Fußzeile springen
zurück zur Übersicht

Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMFSFJ für das Gewalthilfegesetz

4. April 2024

Das Bundesminsterium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) hat ein erstes Eckpunktepapier zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt. Das darin skizzierte Gewalthilfegesetz soll einen einklagbaren Anspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt enthalten. Das Papier verfolgt einen geschlechtsneutral ausgestalteten Ansatz, so dass insbesondere gewaltbetroffene Männer anspruchsberechtigt wären. Darüber hinaus soll das Hilfesystem staatlich regelfinanziert und in der Verantwortung der Länder etabliert werden. Die Versorgungsdichte mit Angeboten für Betroffene soll sich am bestehenden Bedarf orientieren.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes würde die Bundesregierung ein wichtiges Koalitionsversprechen einlösen und Schutzpflichten aus der Istanbul-Konvention konkretisieren. Für männliche Betroffene würde zudem eine Soft-Law-Vereinbarung aus der Istanbul-Konvention umgesetzt.

„Wir begrüßen das geplante Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache“, so Frank Scheinert, Geschäftsführender Fachreferent der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz. „Ein bundesweites Gewalthilfegesetz muss Rahmenbedingungen und konkrete Maßnahmen zum Schutz aller Geschlechter vor Häuslicher Gewalt umfassen. Politisch Verantwortliche und Akteur*innen müssen gemeinsam für eine schnellstmögliche Beschlussfassung und Umsetzung sorgen.“

Die Stellungnahme der BFKM ist unter folgendem Link abrufbar:

BFKM – Stellungnahme EPP Gewalthilfegesetz


Website verlassen