Sachsen beendet generisches Maskulinum in Gesetzen und Verordnungen
9. Juli 2020
Eine gute Nachricht für die Gleichberechtigung
Die Staatsregierung in Sachsen hat am 07.07.2020 beschlossen, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Freistaat Sachsen künftig in einer geschlechtergerechteren Sprache formuliert werden. Damit setzt die Staatsregierung ein wichtiges im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen um, so der Text der offiziellen Verlautbarung.
Bislang wurde in Normtexten durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist zum Beispiel in sächsischen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mit gedacht.
Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden. Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt.«
Der Erfolg der Justizministerin ist jedoch nicht das Ende aller ungerechten Zuschreibungen, denn die inzwischen weit verbreitete Anerkennung des sogen. „Dritten Geschlechts“ (gemeint ist damit eine Vielfalt, also Menschen, die sich selbst nicht als Mann oder Frau sehen), ist damit für Gesetztestexte und Verordnungen keineswegs definiert.
Die zugrunde liegende Medieninformation online ansehen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238470