Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – BFKM empfiehlt Berücksichtigung aller Opfer von HGW
21. September 2023
Aktuell wird im Bundesland Berlin durch einen Runden Tisch aus Vertreter*innen mehrerer Senatsressorts ein Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet. Mit der Umsetzung des LAP strebt das Bundesland künftig die Erfüllung seiner Aufgaben gem. Art. 7 und Art. 8 Istanbul-Konvention an.
Die BFKM begrüßt diese Bestrebungen, regt jedoch dringend die Berücksichtigung der Vereinbarungen zur Verhütung und zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und die Berücksichtigung aller Opfer dieser Gewaltform an.
Entgegen der Empfehlung durch Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 17.09.2020 enthält zumindest das Eckpunktepapier zur Umsetzung des LAP keine Anhaltspunkte für die Berücksichtigung des Gewaltschutzes für betroffene Männer, sowie trans*- und intergeschlechtliche Personen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch der Entwurf des LAP diesen Bereich nicht umfassen wird.
Die Implementierung des LAP ohne Berücksichtigung betroffener Männer, trans*- und intergeschlechtlicher Personen würde auch den vorhandenen Bedarfen in diesem Bereich nicht gerecht. Diese sind ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik vorhanden.
Beratungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer* sind in Berlin kaum, Schutzunterkünfte gar nicht existent. Dies sollte in dem LAP ausdrücklich berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Die Stellungnahme der BFKM ist hier verfügbar.