Familienministerin Lambrecht möchte bundesgesetzliche Regelung für Schutz und Beratung bei "geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt"
29. Mai 2021
Häusliche Gewalt: Alle Geschlechter gemeint?
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht hat die Arbeit des Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen in der ablaufenden Legislatur resümiert. Vieles wurde geschafft, z.B. wurden über das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auch Investitionen in die Infrastruktur von Frauenhäusern auf den Weg gebracht. Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz begrüßt diese positiven Ergebnisse für den besseren Schutz von Mädchen und Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Die dieser Darstellung zugrunde liegende Pressemitteilung beinhaltet auch einen Passus, der die Akteur*innen im Bereich Männergewaltschutz aufhorchen lassen dürfte. Dabei geht es um die Vorausschau auf die kommende Legislaturperiode. Bundesfamilienministerin Lambrecht dazu wörtlich: „Wir müssen in der nächsten Legislaturperiode eine bundesgesetzliche Regelung schaffen für den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.“ In dieser Forderung sieht die BFKM alle Geschlechter mitgemeint, auch von häuslicher Gewalt betroffene Männer. Zu fordern wäre also eine Einbeziehung des Hilfebereiches Männer*gewaltschutz in die künftigen bundesgesetzlichen Regelungen.
Ein Schritt zur Gleichberechtigung wäre für die BFKM, auch die Interessen der von Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, am Runden Tisch gegen Gewalt vertreten zu sehen. Die BFKM und weitere Akteure im Bereich Männergewaltschutz stehen dafür gern zur Verfügung.
Im Weiteren hält es die BFKM für notwendig, bei der Fortführung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auch die Möglichkeit der Förderung von im Aufbau befindlichen Männergewaltschutzeinrichtungen vorzusehen. Das ist bisher nicht vorgesehen, und das Programm müsste dringend unter dem Motto „Gemeinsam gegen Gewalt“ weiter entwickelt werden. Dabei sollten u.a. auch Schutzeinrichtungen für queere Menschen und der Ausbau von Täterberatungseinrichtungen berücksichtigt werden.
Quelle: PM BMFSFJ
* Wir berücksichtigen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.