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Koalitionsverhandlungen: Positionspapier Männergewaltschutz

17. März 2025

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen appellieren wir eindringlich an die politischen Entscheidungsträger*innen, den Schutz aller von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen als zentrale Verpflichtung im kommenden Koalitionsvertrag zu verankern.

Das kürzlich verabschiedete Gewalthilfegesetz berücksichtigt lediglich Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, und ihre Kinder. Der Schutz für Männer und deren Kinder ist unzureichend und wird auch im Gewalthilfegesetz nicht berücksichtigt. Daher halten wir eine Weiterentwicklung des Gesetzes für unerlässlich, um allen Betroffenen gleichermaßen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten. Dazu haben wir ein umfassendes Positionspapier zum Männergewaltschutz erstellt:

Zum Positionspapier

Notwendige Maßnahmen für einen umfassenden Gewaltschutz

Wir fordern, dass der Koalitionsvertrag folgende Punkte berücksichtigt:

  • Das Gewalthilfegesetz soll weiterentwickelt werden, um auch Männer bzw. Menschen aller Geschlechter in speziellen Einrichtungen zu schützen.
  • Schutzunterkünfte, Beratung, eine Telefonhotline und weitere Präventionsmaßnahmen sollen – entsprechend der EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024/1385 – bedarfsgerecht für alle Opfer häuslicher Gewalt etabliert werden.
  • Die Istanbul-Konvention soll konsequent umgesetzt werden, einschließlich des Schutzes männlicher Betroffener häuslicher Gewalt.
  • Ein bundesweiter Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt soll auch Maßnahmen für männliche Betroffene und deren Kinder beinhalten.
  • Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention sollte über den bisherigen Geltungshorizont hinaus weiterentwickelt werden.

Rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung

Diese Forderungen sind nicht nur aus moralischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht dringend geboten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verlangt eine geschlechtsneutrale Ausgestaltung staatlicher Schutzmaßnahmen. Wissenschaftliche Studien und polizeiliche Kriminalstatistiken zeigen, dass Männer einen erheblichen Anteil der Betroffenen häuslicher Gewalt ausmachen. Dennoch fehlt es ihnen bislang an angemessenen Schutzunterkünften und spezialisierten Hilfsangeboten.

Darüber hinaus verpflichtet die EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024/1385 Deutschland dazu, bis spätestens 2027 Schutz- und Beratungsangebote für alle Opfer häuslicher Gewalt bereitzustellen. Ein entsprechender Ausbau der Infrastruktur ist daher nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit.

Ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung

Die Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Der Schutz aller Betroffenen darf nicht von Geschlechtergrenzen bestimmt werden. Wir fordern die Verhandlungspartner der möglichen Koalition daher mit Nachdruck auf, die genannten Maßnahmen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und so einen entscheidenden Schritt in Richtung eines umfassenden und gerechten Gewaltschutzes zu gehen.

Jeder Mensch, der von häuslicher Gewalt betroffen ist, verdient Unterstützung und Schutz – unabhängig vom Geschlecht.

* Wie wir gendern.

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