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Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu

14. Februar 2025

Der Bundesrat hat heute dem Gewaltschutzgesetz zugestimmt. Damit tritt der erste Teil des Gesetzes in Kürze in Kraft. Ein Meilenstein für den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf kostenlosen Schutz und Beratung. Allerdings wird dieser erst 2032 in Kraft treten. Zuvor wird in Verantwortung der Länder ein flächendeckendes Hilfesystem aufgebaut, an dem sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro finanziell beteiligt. Zudem erhalten soziale Träger von Frauenschutz- und Beratungseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf finanzielle Förderung.

Kritik: Das nun verabschiedete Gesetz schließt nicht-weibliche Personen aus. Der ursprüngliche Entwurf war noch geschlechtsneutral formuliert. Damit wird nun das Hilfesystem für Männer, queere Personen und tin Personen nicht ausgebaut und für sie kein Anspruch auf Schutz und Beratung geschaffen. Kinder dieser Personen haben im Gegensatz zu Kindern von betroffenen Frauen ebenfalls keinen Anspruch. Auch entsprechende soziale Einrichtungen haben keinen Anspruch auf Unterstützung.

Dagegen bestehen aus Sicht der BFKM erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, wie auch Frau Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) bereits im Bundestagsausschuss geäußert hat.

Auch die von Frau Josefine Paul (MdL, NRW) in der heutigen Bundesratssitzung angesprochenen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1385 werden so nicht erfüllt. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2027 Schutzunterkünfte für alle von häuslicher Gewalt Betroffenen, also auch für Männer und tin Personen, in ausreichender Zahl zu schaffen.

Leider werden auch die Soft-Law-Vereinbarungen der Istanbul-Konvention für „nicht-weibliche Personen“ auf diese Weise nicht vorangebracht.

Die BFKM wird sich weiterhin für die Belange männlicher Betroffener einsetzen und die nächste Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf die bestehenden Problemfelder hinweisen und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Ein erster wichtiger Schritt ist getan! Nun gilt es, bestehende und sich entwickelnde Strukturen weiter auszubauen, zu festigen – und langfristig alle betroffenen Gruppen einzubeziehen. Die BFKM bleibt engagiert und am Ball!

 

* Wie wir gendern.

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