BFKM nimmt Stellung zum Entwurf des Chancengleichheitsfördergesetzes in Thüringen
29. August 2023
Eine bedarfsgerechte und flächendeckende Ausgestaltung der Vorhaltepflicht für Schutzwohnungen wird empfohlen
Die thüringischen Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen eine Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes auf den Weg (unsere Meldung dazu). Für den 7. September 2023 ist ein mündliches Anhörungsverfahren im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angesetzt. Anschließend sollen bis spätestens Anfang November 2023 die zweite Beratung sowie eine Abstimmung erfolgen.
Der Änderungsentwurf sieht unter anderem vor, einen subjektiven Anspruch auf Zugang zu Schutzunterkünften für gewaltbetroffene Personen zu etablieren. Auch eine Vorhaltepflicht von Frauenschutzhäusern und mindestens einer Schutzunterkunft für nicht-weibliche Personen ist enthalten. Zudem soll die Mischfinanzierung der Schutzprojekte zwischen Land und Kommunen aufgegeben werden; die entsprechende Verantwortung soll vollständig auf das Land Thüringen übertragen werden.
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) befürwortet die geplanten Regelungen im Wesentlichen, insbesondere mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie empfiehlt jedoch eine bedarfsgerechte und flächendeckende Ausgestaltung der Vorhaltepflicht.