BFKM nimmt Stellung in EU-Gesetzgebungsvorhaben zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
30. August 2023
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) befürwortet das Tätigwerden der EU und kritisiert die Ausklammerung der männlichen Betroffenheit von häuslicher Gewalt im Kommissionsvorschlag
Mit dem Kommissionsvorschlag soll EU-weit ein Mindestmaß an Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt etabliert werden. In der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist vorgesehen, in den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Straftaten in diesem Bereich verpflichtend unter Strafe zu stellen. Auch Prävention, Zusammenarbeit und Opferschutz sollen gestärkt werden.
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) befürwortet das Tätigwerden der EU dazu durch Sekundärrechtsakt. Im Bereich des Opferschutzes ist jedoch im Kommissionsvorschlag die Ausrichtung von Schutzunterkünften auf gewaltbetroffene Frauen vorgesehen. Die BFKM kritisiert in ihrer Stellungnahme die Ausklammerung der männlichen Betroffenheit von häuslicher Gewalt in diesem Kontext.
Aktuell befindet sich das Gesetzgebungsverfahren im Bereich vor der ersten Lesung durch das Europäische Parlament.
Begrüßt wird hingegen die zwischenzeitlich veröffentlichte Allgemeine Ausrichtung des Rats der Europäischen Union zum Kommissionsvorschlag. Sie nimmt beim Thema „Schutzunterkünfte“ alle Opfer von sexueller- und häuslicher Gewalt in den Blick. In ihr ist eine Bereitstellungspflicht von Schutzunterkünften in ausreichender Anzahl und leichter Zugänglichkeit für alle Geschlechter vorgesehen.
* Wie wir gendern