Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Männer* in Deutschland
28. September 2021
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz veröffentlicht ihre Bestandsaufnahme Männer*gewaltschutz und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
In ihr wird erstmals die Hilfelandschaft für von häuslicher Gewalt betroffene Männer* in Deutschland in den Kontext der Europaratskonvention zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, IK) gesetzt.
Die IK trat in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft; in ihrem Artikel eins verlangt sie eine ganzheitliche Gewaltschutzstrategie, nämlich „umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Das Paper in der englischen Version wurde der GREVIO-Kommission zur Verfügung gestellt, einer Gruppe von Expert*innen, die die Durchführung der IK durch die Vertragsstaaten überwacht.
Auf Basis des Staatenberichts der Bundesregierung, den Berichten von NGOs, Besuchen vor Ort und Gesprächen mit Akteur*innen des Gewaltschutzes evaluiert die Kommission die zur Umsetzung der IK ergriffenen Maßnahmen. Die Komission formuliert Empfehlungen, die zur besseren Umsetzung beitragen sollen.
Bei hinreichender Umsetzung ist die IK somit ein wirksames Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen.
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* Wir respektieren geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.